Projektfonds "Innenstadt beleben"

Jetzt mitmachen und den Ortskern aktiv mitgestalten!

Mit dem Sonderfonds fördert der Markt Holzkirchen Projekte, Maßnahmen und Aktionen, die die Attraktivität unseres Ortskerns fördern. Neben der Attraktivität des Ortskerns sollen die gute Erreichbarkeit sowie Lebendigkeit gestärkt und weiterentwickelt werden, um die Innenstadt zu beleben.

Mit dem Sonderfonds stehen für die Umsetzung Ihrer Ideen Fördermittel bereit. Bewerben kann sich jeder, der an der Gestaltung des Ortskerns teilhaben möchte. Projektidee einreichen und mit dabei sein!

In den folgenden Abschnitten erhalten Sie Informationen zu den wichtigsten Fragen.

Der Markt Holzkirchen hat ein großes Interesse an einem attraktiven Ortskern. Über den Sonderfonds „Innenstadt beleben“ stehen der Marktgemeinde in den nächsten drei Jahren 60.000 EUR für die Innenstadtentwicklung zur Verfügung. Damit sollen die Innenstadt als attraktiver Wohn-, Freizeit-, Einzelhandels- und Dienstleistungsstandort gestärkt und die positive Entwicklung der gesamten Marktgemeinde weiter forciert werden.

Die 60.000 EUR für den Markt Holzkirchen verteilen sich auf 10.000 EUR (2021), 30.000 EUR (2022) und 20.000 EUR (2023) und können nur in einem bestimmten Bereich – dem sogenannten Sanierungsgebiet – eingesetzt werden. Dieses Gebiet erstreckt sich von der Holzstraße Richtung Tölzer Straße und dann weiter über den Marktplatz und Herdergarten entlang der Münchner Straße bis zum Bahnhof.
80 Prozent der Kosten werden vom Bund/Bayern und 20 Prozent von der Gemeinde übernommen.


Gefördert durch:
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Unterstützt werden Projekte, die zur Verbesserung der Nutzungs- und Angebotsvielfalt beitragen sowie generell die Attraktivität des Ortskerns fördern. Dabei soll die gute Erreichbarkeit und Lebendigkeit gestärkt und weiterentwickelt werden. Finanziert werden können kleinere investive und nicht-investive Maßnahmen wie beispielsweise Veranstaltungen, Beleuchtungen und vieles mehr.

Als Maßnahmen aus dem Bereich "Veranstaltungen" können Vorhaben gefördert werden, die mehr Besucher in das Ortszentrum locken und die Bekanntheit der örtlichen Angebote in der Region steigern.

Veranstaltungen

  • Aktionstage, Straßenfeste und Workshops
  • Marketingaktionen, Plakatierungen und temporäre Schaufenstergestaltungen
  • Ausstellungen
  • Kultur- und Sportveranstaltungen sowie Events von Standortgemeinschaften

 Gestaltung des öffentlichen Raumes

  • Errichtung von Kunstobjekten, Infotafeln
  • Um- und Neugestaltung von Grünflächen
  • Bepflanzungen (Bäume, Blumenbeete)
  • Kleinteilige Investitionen zur Verbesserung des Erscheinungsbildes (z.B. in Sonnenschirme, Beleuchtung, Stadtmöblierung, kleinere Baumaßnahmen, etc.)
  • Herstellung barrierefreier Zugänge
Bewerben kann sich jeder, der an der Gestaltung des Ortskerns teilhaben möchte:
  • Einzelpersonen
  • Unternehmen
  • Vereine
  • Verbände
  • Schulen
  • Kinder- und Jugendgruppen

Projektidee

Die Idee steht am Anfang! Sie möchten schon lange ein geplantes Projekt im Ortskern umsetzen, wissen jedoch nicht, wie Sie es finanzieren sollen? Mit dem Sonderfonds können Sie Ihre Idee verwirklichen.

Bewerbung

Um ihre Idee einzureichen, müssen Sie bitte einen Antrag ausfüllen, in dem Sie Ihre Pläne, den Nutzen, die erwarteten Effekte und die Kosten darlegen. Für den Antrag ist das beigefügte Formblatt zu verwenden. Der Antrag muss mindestens folgende Informationen enthalten:
  • Angaben zum Antragsteller (einschl. verantwortliche Person und Bankverbindung), Beschreibung der geplanten Maßnahmen, der Aktivität oder des Projektes, sowie des Nutzens und der erwarteten Effekte für die Stärkung der Innenstadt
  • Dauer der geplanten Maßnahme, der Aktivität oder des Projekts
  • Kosten und Finanzierung der Maßnahme, der Aktivität oder des Projektes sowie
  • Aufstellung der konkreten Einzelpositionen (inkl. vergleichbare Angebote / Kostenschätzungen) und Nachweis der Kofinanzierung in Höhe von i.d.R. mindestens 50% der Gesamtkosten.

Entscheidung

Der Markt Holzkirchen nimmt Anträge von Partnern entgegen und prüft diese vor Einrei
chung beim Lenkungsausschuss (Gremium). In jedem Fall werden die Angaben eines eingereichten Antrags und der eingereichten Kostenkalkulationen kontrolliert, insbesondere die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der Ausgaben.

Projektumsetzung

Bei einer positiven Entscheidung und nach Erhalt der schriftlichen Zusage können Sie mit der Umsetzung beginnen. Denken Sie an die Dokumentation der Umsetzung. Diese Unterlagen benötigen Sie später für die Abrechnung.

Mittelgewährung und Abrechnung

Nach erfolgter Bewilligung werden die Mittel durch den Markt Holzkirchen nach einem im Vertrag festzulegenden Modus (z. B. Raten, Vorfinanzierung oder Rückerstattung nach Einreichung von Verwendungsnachweis) und mit Kontrolle der Belege an die Antragsteller ausgezahlt.

Spätestens vier Wochen nach Abschluss der Maßnahme, der Aktivität oder des Projekts, ist dem Markt Holzkirchen ein Nachweis über die Verwendung der Mittel aus dem Projektfonds beizubringen, wobei sämtliche Einzelpositionen der beantragten Mittel entsprechend dem eingereichten Antrag einzeln per Rechnung nachgewiesen werden müssen.

Ausschlusskriterien

  • Maßnahmen, die bereits gefördert werden; es gilt das Verbot der Doppelförderung
  • Maßnahmen mit deren Durchführung vor der Bewilligung begonnen wurde
  • Laufende Betriebs- und Sachkosten des Antragstellers
  • Reguläre Personalkosten
  • Jegliche Kosten, die nicht im Zusammenhang mit der Maßnahme stehen
Die Auswahl der Maßnahmen übernimmt ein Lenkungsausschuss, der sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Marktgemeinde, des Kultur im Oberbräu, des Einzelhandels, der Stadtplanung, jeder Partei und Wählgruppe aus dem Marktgemeinderat sowie einer engagierten Bürgerin oder einem engagierten Bürger zusammensetzt. Bei kleinen Maßnahmen 2.000 EUR ist eine Mittelvergabe auch ohne den Lenkungsausschuss möglich.

Derzeitig wird noch eine engagierte Bürgerin oder ein engagierter Bürger gesucht, der aktiv im Lenkungsausschuss mitwirken möchte. Interessierte Bürgerinnen und Bürger wenden sich bitte an die Standortförderung.

Kontaktdaten:

E-Mail: standortfoerderung(at)holzkirchen.de
Telefon:  08024 642-320
Lichterzauber_Marktplatz_2021.
Bild: LichterZauber, Dezember 2021
Im Jahr 2021 wurde die Aktion "LichterZauber statt WinterZauber" aus dem Projektfonds bezahlt. Weitere Beispiele, die aus dem Projektfonds hätten unterstützt werden können, waren "Kunst im Schaufenster", "Kunst im öffentlichen Raum" und die Anschaffung der grünen Liegestühle, die überall im Gemeindegebiet verteilt wurden.

Projekt "57 und ich" von Sabine KuehneGrüner Liegestuhl vor dem Rathaus
Der Lenkungsauschuss entscheidet über die Vergabe der Mittel des Verfügungsfonds. Er trifft sich 20223 jeweils 18.30 Uhr an folgenden Terminen:
  • 07. März 2023; (Meldeschluss 28.02.2023)
  • 20. Juni 2023; (Meldeschluss 31.05.2023)
  • 22. August 2023; (Meldeschluss 31.07.2023)
  • 18. Oktober 2023; (Meldeschluss 30.09.2023)
  • 05. Dezember 2023; (Meldeschluss 30.11.2023)
Anträge für den Verfügungsfonds sind bis zum jeweiligen Meldeschluss einzureichen.
Bei weiteren Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitten an unsere Standortförderung:
Eva-Maria Schmitz, Leiterin Standortförderung
E-Mail: standortfoerderung(at)holzkirchen.de
Telefon: 08024 642-1020

Standortförderung

Telefon:
08024 642-1020 oder -1021, -1022
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