"Wohnen zwischen Tölzer Straße und Baumgartenstraße"

Der städtebauliche Realisierungswettbewerb

Ziel des Wettbewerbs war es, zentrumsnah Wohnungen, eine Kindertagesstätte und Einzelhandelsgeschäfte zu schaffen, die dem Bedarf aller Generationen gerecht werden und ein nachbarschaftliches Miteinander anregen. Der aktuelle Bestand und die umliegende Landschaft sollten ebenso in die Planungen mit einfließen wie der Bezug zum Ort. Außerdem sollen ein attraktives Wegenetz für Fußgänger und Radfahrer sowie gut nutzbare private, gemeinschaftliche und öffentliche Freiflächen geschaffen werden. Eingeladen waren zehn Architekturbüros, die bis Anfang Juni Zeit hatten, Ihre Vorschläge und Modelle einzureichen.

Hier können Sie die Auslobung des Wettbewerbs einsehen.

Die Preisgerichtssitzung mit Vertretern der Gemeinde, Eigentümern und ausgewählten Architekten hat am Freitag, den 28. Juni 2019 stattgefunden.

Zum Protokoll des Preisgerichts


Preisverleihung und Gewinner-Entwürfe

Die Preisverleihung fand am 3. Juli 2019 im großen Ratsaal der Martkgemeinde statt. Die Marktgemeinderäte, die in der Ausschreibung einbezogenen Eigentümer der Flächen sowie interessierte Bürger folgten der Einladung.

Preisverleihung Städtebaul.Wettbewerb Gewinner
Die Sieger des Wettbewerbs „Wohnen zwischen Tölzer Straße und Baumgartenstraße“ mit dem ersten Bürgermeister Olaf von Löwis: (v.links) Michel Hinnenthal, Alexander von Angerer, Eberhard von Angerer (3. Preis), Christian Peter, Christine Peter, Wolfgang Ritz, Andrea Lismann (1. Preis), Stefan Speier und Elke Berger (3. Preis). (Copyright: Markt Holzkirchen)

Bürgermeister Olaf von Löwis lobte den Entwurf der erstplatzierten, die alle Anforderungen sehr ansprechend erfüllt haben und die Jury damit einstimmig – mit 11 zu 0 Stimmen – überzeugten: Gratulation an das Büro SPP Sturm Peter + Peter Architekten + Ingenieure!

Bei der Nominierung der zweit- und drittplatzierten hatte es die Jury schwerer und schließlich  entschied man sich, zwei Dritte Plätze zu vergeben: AKFU Architekten und Stadtplaner mit HinnenthalSchaar Landschaftsarchitekten GmbH sowie su und z Architekten mit studioB Landschaftsarchitektur teilten sich die Platzierung.

Zusammenfassung aus der Begründung der Jury für den ersten Platz

Die Bebauung fügt sich maßstäblich gut in die Umgebung ein und ist in den beiden angedachten Realisierungsabschnitten zeitversetzt umsetzbar. Der Entwurf besticht durch einen zentralen öffentlichen Grünanger, der die eher zeitgenössische Gestaltung der Gebäude an der Tölzer Straße mit unterschiedlichen Nutzungen, wie einem Nahversorger und einer Kindertagesstätte, mit der eher traditionellen Art der Bebauung mit Wohngebäuden im nördlichen Teil verbindet. Außerdem erfüllt der Grünanger Erschließungsfunktionen für Fußgänger und Radfahrer. Die Wohnbebauung, die um „Wohnhöfe“ angeordnet ist, nimmt vorhandene Strukturen auf und fügt sich gut in die vorhandene Umgebung ein.

Der Entwurf des Gewinners kann hier eingesehen werden:
Plan 1: Entwurfskonzept und Ansichten
Plan 2: Details zum Entwurf


Ausstellung aller eingereichten Wettbewerbsentwürfe im Rathaus

Die Planungsentwürfe und Details der zehn Teilnehmer des Städtebaulichen Wettbewerbs für einige Wochen im zweiten Stock des Rathauses Holzkirchen zu den regulären Öffnungszeiten von allen interessierten Bürgern besichtigt werden.

Wie geht es weiter?

Vor der Sommerpause wurde in der Marktgemeinderatssitzung die Aufstellung des Bebauungsplans in die Wege geleitet. Beim vorliegenden Wettbewerbsergebnis handelt es sich um einen städtebaulichen Vorentwurf. Bei diesem werden in der Regel noch diverse Anpassungsarbeiten vorgenommen, bevor dieser zu einem Entwurf für einen Bebauungsplan weiterentwickelt wird. Diese Anpassungsarbeiten sollen in Abstimmung mit den übrigen Grundeigentümern bis zum Ende des Jahres abgeschlossen werden, sodass mit dem eigentlichen Bauleitplanverfahren Anfang nächsten Jahres begonnen werden kann. Das Bauleitplanverfahren wird ca. 1 bis 1,5 Jahre in Anspruch nehmen, d.h. dass frühestens Ende 2020/ Mitte 2021 Baurecht bestehen wird. Abhängig von der Planungszeit der Gebäude könnte somit von einem Baubeginn frühestens Anfang 2021 gerechnet werden.

Häufig gestellte Fragen

1. Insgesamt sind in den Plänen des Siegerentwurfs etwa 120 Wohnungen vorgesehen. Wie viele davon befinden sich über den Gebäuden an der Tölzer Straße, in denen Nahversorger/Einzelhandel und KiTa vorgesehen sind, und wie viele davon in den um Höfe angeordneten Gebäuden an der Baumgartenstraße?
 
Diese Anzahl der Wohnungen ist derzeit nur ein Richtwert, der sich je nach weiterer Ausgestaltung noch ändern kann. Im ersten Realisierungsabschnitt würden ca. 120 Wohneinheiten geschaffen, im zweiten Realisierungsabschnitt entstehen weitere 75 Wohneinheiten.


2. Mit wie vielen Bewohnern kann im neuen Quartier nach Fertigstellung des ersten Realisierungsabschnitts (120 Wohnungen) gerechnet werden?

Eine genaue Angabe dazu lässt sich aufgrund der bisherigen Vorplanung nicht treffen. Die Anzahl der künftigen Bewohner hängt stark von der weiteren Ausgestaltung der Planung ab.
Ausgehend von der durchschnittlichen Einwohnerzahl pro Wohneinheit aus dem Jahr 2017 (gem. Bayerischem Landesamt für Statistik und Berechnungen) von ca. 2,37 Einwohner/Wohneinheit wären es 284 neue Anwohner.
1. Mit wie viel zusätzlichem Verkehrsaufkommen rechnet die Gemeinde an der Tölzer Straße sowie an der Baumgartenstraße durch das neue Quartier?

Im Vorfeld wurde durch das Stadt- und Verkehrsplanungsbüro Kaulen eine gutachterliche Stellungnahme zur verkehrlichen Erschließung des neuen Baugebiets eingeholt. Das Gutachten enthält neben den prognostizierten Verkehrsmengen außerdem mögliche Erschließungsvarianten, die den Wettbewerbsteilnehmern als mögliche Erschließungen für das Gebiet aufgezeigt werden sollten. Das Gutachten wurde den Wettbewerbsteilnehmern als Grundlage für die Planung zur Verfügung gestellt.

Diese Stellungnahme geht von folgenden Kfz-Erzeugungen durch das neue Baugebiet aus:
a) Allgemeines Wohngebiet: 632 Kfz-Fahrten
b) Mischgebiet: 494 Kfz-Fahrten

2. Wie viele Tiefgaragenstellplätze sind für das Quartier insgesamt vorgesehen?

Insgesamt ist bei derzeitiger Planung von ca. 210 Tiefgaragenstellplätzen auszugehen. Es sind darüber hinaus ca. 20 oberirdische Besucherstellplätze angedacht.

3. Wie viele der Tiefgaragenstellplätze sind über die geplante Tiefgaragenzufahrt an der Baumgartenstraße erreichbar?

Diese Frage lässt sich derzeit nicht beantworten, da die Festlegung von Abschnitten innerhalb der Tiefgarage erst im Zuge der weiteren Planung festgelegt werden kann.

4. Wie viele Tiefgaragenzufahrten gibt es insgesamt und wo befinden diese sich jeweils?

Es sind drei Tiefgaragenzufahrten geplant. Zwei davon im ersten Abschnitt, eine weitere im zweiten Abschnitt. Eine Zufahrt würde über die Tölzer Straße an der Schnittstelle der beiden Gebäude Kita/Nahversorger entstehen.

5. Ist denkbar, dass die im Entwurf geplante Tiefgaragenzufahrt an der Baumgartenstraße an die Tölzer Straße verlegt wird?

Die Lage der bisher geplanten Tiefgaragenzufahrt an der Baumgartenstraße muss im Zuge der Überarbeitung der vorliegenden Vorplanung nochmals überprüft und ggfs. angepasst werden. Dies wurde bereits in der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung am 16.07.2019 angesprochen. Es ist bewusst, dass die bisherige Zufahrt auch unter Berücksichtigung der gegenüberliegenden Straßeneinmündung nicht ideal gewählt ist. Im Zuge der weiteren Planung werden mögliche Alternativen und Varianten erörtert.

6. Genau gegenüber der Zufahrt befindet sich eine Straße, die im Plan nicht eingezeichnet ist. Warum?

Die Straße gegenüber der Zufahrt (Baumgartenstraße 30a-e) wurde vom Wettbewerbsteilnehmer nicht in den Entwurf eingezeichnet. Die hohe Qualität des Konzepts des Siegerentwurfs wäre auch bei geänderter Lage der Tiefgaragenzufahrt gewahrt.
1.  Wie werden die Bürgerinnen und Bürger einbezogen?

Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist Teil eines jeden Bauleitplanungsverfahrens.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes liegt – abhängig von Umfang und Bedeutung – in der Regel für die Dauer eines Monats im Rathaus aus. Eine Frist ist nicht gesetzlich vorgegeben.
Die Gemeinde weist durch Veröffentlichung auf die Offenlage hin und gibt ein verbindliches Datum für die späteste Einreichung von Anregungen bekannt. Während dieser Zeit kann jeder (nicht nur Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde) schriftlich oder zur Niederschrift Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf abgeben.
Parallel zur Bürgerbeteiligung nehmen unterschiedliche Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zu den Planinhalten Stellung.
Die Stellungnahmen, Anregungen etc. werden anschließend durch die Gemeindeverwaltung ausgewertet und im Rahmen des Verfahrens einzeln in einer Marktgemeinderatssitzung behandelt und gewürdigt.

2. Warum wurde nicht vorab ein Bürgerbeteiligungsverfahren eigens  zu diesem Projekt durchgeführt?

Eine erste Bürgerbeteiligung hat im Grunde im Rahmen der Entwicklung des Ortsentwicklungskonzeptes im Jahr 2017 und dem daraus hervorgegangenen Bürgergutachten zum Integrierten Mobilitäts- und Ortsentwicklungskonzept stattgefunden. Im weiteren Verlauf wird die klassische Bürgerbeteiligung stattfinden, bei der die Bürger im Rathaus die Entwürfe einsehen und sich dazu äußern können.

3. Was hat es mit dem Container aus Holz auf dem Grundstück an der Baumgartenstraße auf sich?

Der Container, auch genannt „Info-Box“, auf dem privaten Grundstück an der Baumgartenstraße wurde auf Initiative des Eigentümers und einem von ihm beauftragten Architektenbüros auf eigene Kosten aufgestellt. Diese „Info-Box“ soll interessierten Bürgerinnen und Bürgern als Informationspunkt über das Bebauungsplanverfahren in der Baumgartenstraße/Tölzer Straße dienen. Die Aufschrift „Kiefernweg 10“ hat nichts mit dem Vorhaben in Holzkirchen zu tun und ist unseres Wissens nach der Name eines vorangegangenen Projekts des vom Antragssteller beauftragten Architektenbüros.
Lt. dem aktuellen Kenntnisstand der Gemeindeverwaltung ist die Aufstellung des Containers nur temporär als fliegender Bau angedacht.
1. Wann ist mit einem Baubeginn zu rechnen?

Das Bauleitplanverfahren wird ca. 1 bis 1,5 Jahre in Anspruch nehmen, d.h. dass frühestens Mitte/Ende 2020 Baurecht bestehen wird. Abhängig von der Planungszeit der Gebäude könnte somit von einem Baubeginn Anfang 2021 gerechnet werden.

2. Wie geht es nach dem Wettbewerb weiter mit der Bauplanung? Wie werden die Bürgerinnen und Bürger bzw. die Öffentlichkeit einbezogen?

a) Der Marktgemeinderat fasst einen Aufstellungsbeschluss. Dieser wird ortsüblich bekanntgemacht.

b) Die Verwaltung erstellt einen Vorentwurf. Hierbei werden die wesentlichen Inhalte des Bebauungsplanes gezeichnet und beschrieben.

c) Der Marktgemeinderat berät den Vorentwurf und beschließt.
Beschlussoptionen:
- Wesentliche Änderungsvorschläge: Auftrag an Verwaltung zurück um diesen erneut mit Änderungen vorzulegen oder
- Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.

d) Öffentlichkeitsbeteiligung:
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes liegt – abhängig von Umfang und Bedeutung – in der Regel für die Dauer eines Monats im Rathaus aus. Eine Frist ist nicht gesetzlich vorgegeben.
Die Gemeinde weist durch Veröffentlichung auf die Offenlage hin und gibt ein verbindliches Datum für die späteste Einreichung von Anregungen bekannt. Während dieser Zeit kann jeder (nicht nur Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde) schriftlich oder zur Niederschrift Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf abgeben.
Parallel zur Bürgerbeteiligung nehmen unterschiedliche Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zu den Planinhalten Stellung.

e) Die Verwaltung wertet die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen aus. Es wird eine Vorlage für den Marktgemeinderat erstellt. Alle eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen werden in der Vorlage dargestellt und gewürdigt.

f) Der Planungsausschuss berät über alle eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen.
Beschlussoptionen:
- Bei der Annahme von wesentlichen Änderungsvorschlägen geht der Auftrag an die Verwaltung, diesen erneut mit den Änderungen vorzulegen oder
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung des konkretisierten Bebauungsplanes.

g) Für die Dauer eines Monats folgt die öffentliche Auslegung, bei der der konkretisierte Bebauungsplanentwurf im Rathaus einsehbar ist. Die öffentliche Auslegung muss ortsüblich bekannt gegeben werden. Während dieser Zeit hat nun erneut jeder die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Planentwurf einzubringen. Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung nehmen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange erneut zu den Planinhalten Stellung.

h) Die Verwaltung wertet die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen aus. Es wird eine Vorlage für den Marktgemeinderat erstellt. Alle eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen werden in der Vorlage dargestellt und gewürdigt.

i) Der Planungsausschuss berät über alle während der Öffentlichen Auslegung eingegangen Anregungen und Stellungnahmen.
Beschlussoptionen:
- Aufgrund der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen kann der Marktgemeinderat wesentliche Änderungen des Bebauungsplanes beschließen, welche die Grundzüge der Planung berühren. Dann muss eine erneute Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen. (Wiederum ist die Dauer eines Monats per Gesetz vorgeschrieben und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange findet parallel statt.)
- Ohne wesentliche Änderungen erfolgt die Beschlussempfehlung an den Marktgemeinderat.

j) Der Marktgemeinderat berät die Beschlussempfehlung der Verwaltung und beschließt.
Beschlussoptionen:
- Entgegen der Beschlussempfehlung der Verwaltung kann der Marktgemeinderat wesentliche Änderungen des Bebauungsplanes beschließen, welche die Grundzüge der Planung berühren. Auch dann muss eine erneute Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen.
(Wiederum ist die Dauer eines Monats per Gesetz vorgeschrieben und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange findet parallel statt.)
- oder es erfolgt ein Satzungsbeschluss

k) Der Satzungsbeschluss wird ortsüblich Bekanntgemacht. Der Bebauungsplan wäre somit rechtskräftig in Kraft getreten.

Markt Holzkirchen - Rathaus

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