Meldebescheinigung /
Erweiterte Meldebescheinigung


Meldebescheinigung

Wenn Sie in der Marktgemeinde Holzkirchen gemeldet sind, können Sie hier eine Meldebescheinigung beantragen. Diese können Sie gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) als Nachweis Ihres Wohnsitzes verwenden.

Die Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

  • Familienname und frühere Namen
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • Ordens- und Künstlernamen
  • Geburtsdatum und -ort, bei Geburt im Ausland: Staat
  • Derzeitige Anschriften: gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

Die Gebühr für die Ausstellung einer Meldebescheinigung beträgt 5,00 Euro.

Klicken Sie hier, um eine Meldebescheinigung online zu beantragen.


Erweiterte Meldebescheinigung

Sollten Sie die Meldebescheinigung beispielsweise zum Zwecke der Eheschließung oder zur Vorlage bei einer Botschaft oder einem Konsulat benötigen, so handelt es sich hierbei um eine erweiterte Meldebescheinigung.

Sie können auswählen, welche der folgenden zusätzlichen Daten Sie erhalten wollen:

  • Frühere Anschriften (sofern gespeichert)
  • Einzugsdatum, Auszugsdatum, Statuswechseldatum
  • Familienstand
  • Religion
  • Geschlecht
  • Personalausweis / Pass-Daten
  • Derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • Ankunftsnachweis (AKN)
  • Daten zum gesetzlichen Vertreter (Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift)
  • Daten zum Ehegatten bzw. Lebenspartner (Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift)
  • Daten zu minderjährigen Kindern (Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift)

Für die erweiterte Meldebescheinigung müssen Sie angeben, für welche Stelle oder Behörde Sie diese benötigen.
Die Gebühr für die Ausstellung einer erweiterten Meldebescheinigung beträgt 5,00 Euro.

Klicken Sie hier, um eine erweiterte Meldebescheinigung online zu beantragen.

Die Beantragung einer gebührenfreien Meldebescheinigung (z.B. für Rentenzwecke) ist online leider nicht möglich. Wenden Sie sich hierzu bitte persönlich an Ihre Meldebehörde.
Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich. Auch diese kann deshalb nicht online erfolgen.