Ortsbus - Mobil im Ort
Regionallinie 275 – Richtung Gewerbegebiet
Alte Linie, neue Nummer: Mit der Ausdehnung des MünchnerVerkehrsverbundes (MVV) auf den gesamten Landkreis Miesbach gilt seit 10. Dezember 2023 der einheitliche MVV-Tarif und die Linienbezeichnung wird in das dreistellige MVV-Nummernkonzept integriert.
Aus der altbekannten Ortsbuslinie 1 wurde nun die Regionallinie 275. Was sich nicht geändert hat – unsere „Gewerbelinie“ richtet sich hauptsächlich an Pendlerinnen und Pendler und fährt im 30-Minuten-Takt vom Bahnhof über das Gewerbegebiet Ost zum Gewerbegebiet Fichtholz und wieder zurück zum Bahnhof. Die Taktung und die verlängerten Betriebszeiten wurden auf Wunsch der Holzkirchner Unternehmen eingeführt.
Abbildung: Streckenverlauf Regionallinie 275
Das ist neu – mit der MVV-Einführung wurde der Ortsbus-Tarif durch den MVV-Tarif ersetzt. Informationen hierzu haben wir hier für Sie zusammengestellt.
- Fahrplan Regionallinie 275
- Eine weitere Transportmöglichkeit ist unser Bedarfsbus hoki. Alle Informationen finden Sie hier.
Innerhalb einer Gemeinde oder Stadt (außerhalb von München) gilt für Fahrten mit dem Bus der günstige Kurzstreckentarif. Hierfür wird auf einer Streifenkarte ein Streifen entwertet, das entspricht 1,70€ pro Fahrt. Eine Einzelfahrkarte Kurzstrecke kostet 1,90€.
Kinder von 6 bis 14 Jahren zahlen für die Einzelfahrkarte immer 1,80€ je Fahrt unabhängig der befahrenen Zonen. Eine eigene Streifenkarte für Kinder gibt es nicht. Auf der Streifenkarte für Erwachsene ist 1 Streifen pro Kind und Fahrt zu entwerten.
Wer regelmäßig den ÖPNV nutzt, fährt im Regelfall mit dem Deutschlandticket oder dem 365-Euro-Ticket (für Schülerinnen und Schüler) am günstigsten.
Eine Übersicht aller Tarifangebote gibt es hier.
Das Gemeindegebiet Holzkirchen liegt in der Zone 3.
Wer beispielsweise nach München fährt, braucht ein Ticket für die Zonen M-3. Der Ortsbus ist dann inbegriffen. Nach Bayrischzell ist beispielweise ein Ticket für die Zonen 3-9 erforderlich.
MVV-Tickets gibt es außerdem an den Automaten der BRB sowie DB. Darüber hinaus können sie auch direkt im Ortsbus gekauft werden. Um die Pünktlichkeit des Ortsbusses nicht zu gefährden, sollten Fahrkarten allerdings möglichst nicht beim Fahrer, sondern über die oben genannten Möglichkeiten erworben werden.
Bitte beachten Sie aber, dass Einzel- und Tageskarten beim Kauf an einem Automaten meist bereits entwertet ausgegeben werden.
Für Fahrten zwischen Ausbildungsstelle und Wohnung gibt es auch den sogenannten Ausbildungstarif. Der Ausbildungstarif I gilt für Schüler bis 14 Jahre. Der Ausbildungstarif II richtet sich an Schüler ab 15 Jahren, Studenten, Auszubildende, Praktikanten, Volontäre, Beamtenanwärter des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes sowie an Teilnehmer am sozialen und ökologischen Jahr. Für beide Ausbildungstarife gibt es Wochen- und Monatskarten, z.B. über App und Automat. Diese sind nur in Verbindung mit einer Kundenkarte gültig, die am einfachsten online über die Internetseite des MVV bestellt werden kann und eine Bestätigung durch Schule oder Ausbildungsbetrieb voraussetzt.
Bei Schülern mit gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Beförderung veranlasst die MVV-Umstellung der jeweilige Schulaufwandsträger.
Der elektronische Fahrplan nennt nicht nur die beste Verbindung von A nach B, sondern stellt auch die Kosten der geplanten Einzelfahrt dar. So erfährt man genau, welches Ticket für die Fahrt benötigt wird und muss sich nicht mit Tarifen und Zonen beschäftigten.
Standortförderung
-
Leiterin Standortförderung
-
Standortförderung
-
Standortförderung, Mobilitätsmanager