Service
Gewerbeauskünfte
Eine Auskunft aus dem Gewerberegister für die im Gemeindegebiet des Marktes Holzkirchen gemeldeten Gewerbebetriebe erhalten Sie, wenn Sie persönlich, schriftlich, per E-Mail oder per Fax bei uns eine entsprechende Anfrage stellen. Bitte nennen Sie uns hierfür die Ihnen bekannten Angaben zum gesuchten Gewerbebetrieb (z. B. Namen der Firma / des Gewerbetreibenden / der Gewerbetreibenden sowie die Ihnen zuletzt bekannte Anschrift).
Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden keine telefonischen Auskünfte erteilt.
Die Auskunft aus der Gewerbedatei beschränkt sich auf den Namen des Betriebes oder Inhabers/der Inhaberin, die betriebliche Anschrift sowie die angezeigte/n Tätigkeit/en.
Erweiterte Gewerbeauskünfte werden lediglich dann erteilt, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin ein rechtliches Interesse an der Auskunft begründen kann (nachzuweisen durch z. B. einen Urteilstitel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen). Diese Daten können jedoch nur bekanntgegeben werden, wenn nicht das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden/der Gewerbetreibenden überwiegt.
Ein Rechtsanspruch auf Übersendung der Daten besteht nicht, da die Gewerbedatei keine öffentliche Datei ist. Die Auskunftserteilung steht daher im Ermessen der zuständigen Behörde. Darüber hinaus basieren die Daten auf dem Stand, der dem Markt Holzkirchen bis zur Auskunftserteilung angezeigt wurde.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird daher keine Gewähr übernommen!
Hinweise:
Die Auskunft kann nur über Gewerbebetriebe erfolgen, die im Gemeindebereich des Marktes Holzkirchen ihren Sitz haben oder hatten.
Gewerbetreibende sind nicht verpflichtet, Änderungen bei der Wohnanschrift mitzuteilen. Sollten Sie die aktuelle Wohnanschrift benötigen, ist hierfür eine separate Melderegisterauskunft beim Einwohnermeldeamt des Marktes Holzkirchen zu beantragen. Sollte aus der Gewerbeauskunft eine auswärtige Adresse ersichtlich sein, so wenden Sie sich bitte an die hierfür zuständige Meldebehörde.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden keine telefonischen Auskünfte erteilt.
Die Auskunft aus der Gewerbedatei beschränkt sich auf den Namen des Betriebes oder Inhabers/der Inhaberin, die betriebliche Anschrift sowie die angezeigte/n Tätigkeit/en.
Erweiterte Gewerbeauskünfte werden lediglich dann erteilt, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin ein rechtliches Interesse an der Auskunft begründen kann (nachzuweisen durch z. B. einen Urteilstitel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen). Diese Daten können jedoch nur bekanntgegeben werden, wenn nicht das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden/der Gewerbetreibenden überwiegt.
Ein Rechtsanspruch auf Übersendung der Daten besteht nicht, da die Gewerbedatei keine öffentliche Datei ist. Die Auskunftserteilung steht daher im Ermessen der zuständigen Behörde. Darüber hinaus basieren die Daten auf dem Stand, der dem Markt Holzkirchen bis zur Auskunftserteilung angezeigt wurde.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird daher keine Gewähr übernommen!
Hinweise:
Die Auskunft kann nur über Gewerbebetriebe erfolgen, die im Gemeindebereich des Marktes Holzkirchen ihren Sitz haben oder hatten.
Gewerbetreibende sind nicht verpflichtet, Änderungen bei der Wohnanschrift mitzuteilen. Sollten Sie die aktuelle Wohnanschrift benötigen, ist hierfür eine separate Melderegisterauskunft beim Einwohnermeldeamt des Marktes Holzkirchen zu beantragen. Sollte aus der Gewerbeauskunft eine auswärtige Adresse ersichtlich sein, so wenden Sie sich bitte an die hierfür zuständige Meldebehörde.
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Ordnungsamt
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Ordnungsamt
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Leiterin Ordnungsamt
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Ordnungsamt
Die Auskunft aus der Gewerbedatei ist gebührenpflichtig, unabhängig davon, ob der gesuchte Gewerbebetrieb/Gewerbetreibende ermittelt werden konnte oder nicht.
Die Gebühr für eine Gewerbeauskunft beträgt 12,50 Euro.
Für jede weitere gleichzeitig beantragte Auskunft werden zusätzlich 5,00 Euro fällig.
Die Gebühren sind nach Erteilung der Auskunft fällig.
Alle notwendigen Angaben hierfür finden Sie direkt auf der übersandten Auskunft. Bei persönlichem Erscheinen ist der Betrag bar oder mit EC-Karte im Rathaus zu entrichten.
Die Gebühr für eine Gewerbeauskunft beträgt 12,50 Euro.
Für jede weitere gleichzeitig beantragte Auskunft werden zusätzlich 5,00 Euro fällig.
Die Gebühren sind nach Erteilung der Auskunft fällig.
Alle notwendigen Angaben hierfür finden Sie direkt auf der übersandten Auskunft. Bei persönlichem Erscheinen ist der Betrag bar oder mit EC-Karte im Rathaus zu entrichten.
§ 14 Abs. 5 Satz 2 und Abs. 7 GewO