Service
Abfall; Entsorgung
Die Abfallentsorgung wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten für ihr Gebiet wahrgenommen.
Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen in Bayern die Abfallentsorgung für ihr Gebiet als Pflichtaufgabe wahr. Haben Sie Fragen zu den Entsorgungseinrichtungen (Standort, Öffnungszeiten etc.) oder den Entsorgungsgebühren, so wenden Sie sich bitte an Ihren Landkreis bzw. an Ihre kreisfreie Stadt.
Informationen sind in der Regel kostenfrei.
Verwandte Themen
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
- Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz – BayAbfG)
- Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern (AbfPV)
- Satzungen der entsorgungspflichtigen Körperschaften
Ausnahmsweise mehr Müll
Wenn Sie ausnahmsweise mehr Müll entsorgen müssen, als in Ihrer Tonne Platz hat, können Sie dafür Restmüllsäcke mit dem Aufdruck "Müllsack Landkreis Miesbach" verwenden.
Sie sind für 5 Euro/Stück bei uns im Rathaus Holzkirchen - Infopunkt
und an jedem Wertstoffhof erhältlich und werden am Abfuhrtag neben die Restmülltonne gestellt. Die Müllabfuhr nimmt nur diese im Voraus bezahlten Restmüllsäcke mit.
Kosten 5.- € / je Müllsack
20.- € / je 20-er Rolle Windelsäcke
(Die Beträge werden am Kassenautomat bezahlt - Abholung mit Quittung am Infopunkt)