Lebenslage

Nichteheliche Lebensgemeinschaften

Bei nicht ehelichen Lebensgemeinschaften sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Gegensatz zur Ehe weitgehend nicht gesetzlich geregelt. Bestimmte Regelungen gelten aber auch in diesem Fall.

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Dienstleistungen
Übergeordnete Lebenslage: Familie und Partnerschaften