Lebenslage
Krankheit und Tod des Inhabers
Bei Krankheit oder Tod des Unternehmensinhabers ist schnelles Handeln notwendig, damit das Unternehmen keinen Schaden nimmt.
Übergeordnete Lebenslage: Betriebsübergabe und Betriebsaufgabe
Bei Krankheit oder Tod des Unternehmensinhabers ist schnelles Handeln notwendig, damit das Unternehmen keinen Schaden nimmt.