Lebenslage

Handelsregister- und Gewerbeabmeldung

Wird ein Unternehmen aufgelöst, muss diese Auflösung im Handelsregister vermerkt werden. Der Unternehmer muss außerdem das Gewerbe abmelden.

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Dienstleistungen
Übergeordnete Lebenslage: Betriebsübergabe und Betriebsaufgabe