Lebenslage
Handelsregister- und Gewerbeabmeldung
Wird ein Unternehmen aufgelöst, muss diese Auflösung im Handelsregister vermerkt werden. Der Unternehmer muss außerdem das Gewerbe abmelden.
Übergeordnete Lebenslage: Betriebsübergabe und Betriebsaufgabe