Lebenslage
EU-weite Ausschreibungen
Ausschreibungen, deren Volumen bestimmte Schwellenwerte überschreiten, müssen EU-weit bekannt gemacht werden.
Übergeordnete Lebenslage: Öffentliche Ausschreibungen
Ausschreibungen, deren Volumen bestimmte Schwellenwerte überschreiten, müssen EU-weit bekannt gemacht werden.