Beflaggung

Jedes Jahr werden an bestimmten Tagen die staatlichen Gebäude in Deutschland und im Freistaat beflaggt - oftmals zur Verwunderung vieler Bürgerinnen und Bürger.

Regelmäßige Beflaggungstage, besondere Anlässe sowie die Art der Beflaggung für die Bundesbehörden und Einrichtungen werden von der Bundesregierung im sogenannten Beflaggungserlass geregelt.

Die bayrische Flaggen-Verwaltungsordnung schreibt die Beflaggung der Staatsbehörde an denselben Tagen vor wie der Bundeserlass, zusätzlich am:

  • 1. Dezember
  • Tag der Landtagswahl
Die Anordnung der Flaggen wird gegenüber dem Bund unterschiedlich gehandhabt. Grundsätzlich werden die bayrische Staatsflagge und Bundesflagge sowie nach Möglichkeit die Europaflagge, gemeinsam gezeigt. Dabei sollte die Bundesflagge in der Mitte sein, die Staatsflagge wird vom Inneren des Gebäudes rechts gesetzt. Am Europatag hängt die Europaflagge in der Mitte.
Bei einer Beflaggung aufgrund eines Trauerfalls sowie am Volkstrauertag und am 27. Januar werden die Flaggen auf Halbmast gezogen oder mit einem Trauerflor versehen.
27. Januar Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (Trauerbeflaggung)
11. März Nationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt
1. Mai Tag der Arbeit
9. Mai Europatag
23. Mai Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes
17. Juni Jahrestag des 17. Juni 1953
20. Juni Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung
20. Juli Jahrestag des 20. Juli 1944
erster Sonntag im September Tag der Heimat
3. Oktober Tag der Deutschen Einheit
zweiter Sonntag vor dem 1. Advent Volkstrauertag (Trauerbeflaggung)
1. Dezember Jahrestag des Volksentscheids über die Annahme der Verfassung in Bayern
Darüber hinaus gibt es Anlässe, die nicht jedes Jahr zum gleichen Datum stattfinden.
Dazu zählen:
  • Wahl zum Europäischen Parlament
  • Bundestagswahlen
  • Landtagswahlen
  • Kommunalwahlen

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Marktplatz 2
83607 Holzkirchen
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