Service
Mobilität im ländlichen Raum; Beantragung einer Förderung für ergänzende Nahverkehrsangebote
Der Freistaat Bayern fördert die Mobilität im ländlichen Raum.
Zweck
Das Förderprogramm unterstützt die Aufgabenträger des Öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV), die Verkehrserschließung im ländlichen Raum zu
verbessern und auszuweiten. Um eine angepasste Mobilität zu ermöglichen,
werden Aufwendungen für bedarfsorientierte Bedienformen des allgemeinen ÖPNV
im ländlichen Raum und Pilotprojekte für landkreisübergreifende
Expressbusverbindungen im Omnibusverkehr gefördert.
Gegenstand
Gefördert wird die Einrichtung von flexiblen und bedarfsorientierten
Mobilitätsangeboten im ÖPNV sowie landkreisübergreifende
Expressbusverbindungen. Für die neuen Projekte ist ein Pilotcharakter
wünschenswert.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind ÖPNV-Aufgabenträger nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG), in der Regel die Landkreise und kreisfreien Städte.
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähige Kosten sind die Betriebskostendefizite der Verkehre, die der
ÖPNV-Aufgabenträger ausgleicht.
Art und Höhe
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Im Rahmen der Anteilsfinanzierung können mit degressiven Fördersätzen mit anfangs bis zu 75 % der förderfähigen Kosten als Projektförderung gefördert werden.
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Leitung Standortförderung
Nur die Einführung von neuen flexiblen Bedienformen und Expressverbindungen mit Omnibussen im ländlichen Raum sind von dieser Förderung erfasst. Es ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Die Projekte müssen im Einklang mit dem Nahverkehrsplan stehen. Die genauen Vorgaben sind in der Richtlinie zum Förderprogramm Ergänzender Nahverkehrsangebote zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum mit bedarfsorientierten Bedienformen des allgemeinen ÖPNV und Pilotprojekten landkreisübergreifender Expressbusverbindungen im Omnibusverkehr (ErNa) vom 16. Mai 2023, 97-B (BayMBl. Nr. 275) dargestellt.
Der Antrag muss bei der zuständigen Regierung eingereicht werden. Diese ist
auch für die Bewilligung zuständig.
- Erforderliche Unterlage/n
Es sind keine Unterlagen beizubringen.
Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.
Es fallen keine Kosten an.
- Förderung für ergänzende Nahverkehrsangebote (ErNa) beantragen
Sie können die Förderung über die Fördermanagementplattform Bayern (FMP) digital beantragen.
Es können nur Vorhaben gefördert werden, mit denen noch nicht begonnen worden ist bzw. einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zugestimmt wurde.
- Art. 23 und 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
- Richtlinie zum Förderprogramm Ergänzender Nahverkehrsangebote zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum mit bedarfsorientierten Bedienformen des allgemeinen ÖPNV und Pilotprojekten landkreisübergreifender Expressbusverbindungen im Omnibusverkehr (ErNa)