Service
Wohnsitz; Anmeldung
Bei Bezug einer Wohnung sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) anzumelden. Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Sie müssen hierzu mit dem Personalausweis, dem anerkannten und gültigen Pass bzw. Passersatzdokument sowie der Bestätigung Ihres Wohnungsgebers persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Sie bestätigen dann vor Ort die Richtigkeit und Vollständigkeit der im automatisiert geführten Melderegister erhobenen Daten durch Ihre Unterschrift.
Sie können sich bei der Anmeldung auch durch eine Person unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Hierzu müssen Sie vorab einen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben und diesen der bevollmächtigten Person zusammen mit dem Personalausweis, dem anerkannten und gültigen Pass bzw. Passersatzdokument sowie der Bestätigung Ihres Wohnungsgebers oder dem entsprechenden Zuordnungsmerkmal (s. o.) mitgeben.
Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden; es genügt, wenn einer der Meldepflichtigen die Anmeldung vornimmt.
Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen von ihrem gesetzlichen Vertreter angemeldet werden. Wird die Wohnung eines Personensorgeberechtigten bezogen, genügt es, wenn dieser die Anmeldung vornimmt.
Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden.
Sofern für eine volljährige Person ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.
Wenn Sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen anmelden, handeln Sie ordnungswidrig. In diesem Fall können Sie mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden.
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Einwohneramt
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Einwohneramt
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Einwohneramt
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Leiterin Einwohneramt
Tatsächliches Beziehen der neuen Wohnung (diese Wohnung wird auf Dauer oder zumindest mit einer gewissen Regelmäßigkeit vor allem zum Wohnen und Schlafen benutzt).
- Ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Anmeldung bei der Meldebehörde (Meldeschein - bei der Meldebehörde erhältlich)
- Personalausweis und/oder Reisepass bzw. Passersatzpapier (zur Identifizierung sowie zur Änderung der Anschrift oder des Wohnorts in in Personalausweis und Reisepass)
- eID-Karte für Unionsbürger (zur Änderung der Anschrift auf dem Chip) - sofern vorhanden
- Bestätigung des Wohnungsgebers oder – bei elektronischer Bestätigung des Wohnungsgebers gegenüber der Meldebehörde – das entsprechende Zuordnungsmerkmal
siehe: Verwandte Themen - Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage
Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen. Eine Anmeldung vor einem tatsächlichen Einzug ist rechtlich nicht möglich.
keine
- Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung
- Wohnsitz; Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung
- Wohnsitz; Abmeldung
- Wohnsitz; Anmeldung des Aufenthalts in Krankenhäusern, Heimen oder ähnlichen Einrichtungen
- Binnenschiffer und Seeleute; Anmeldung
- Beherbergungsstätte; Anmeldung
- Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage
- Personalausweis, Reisepass und eID-Karte; Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes