Service

Wohnsitz; Anmeldung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.

Seit Juni 2025 können Sie Ihren Erstwohnsitz in Holzkirchen elektronisch an- und ummelden unter https://wohnsitzanmeldung.gov.de.

Eine persönliche Wohnsitzanmeldung über das Einwohneramt ist natürlich weiterhin möglich:
Sie müssen hierzu mit dem Personalausweis und/oder gültigen Pass sowie der Bestätigung Ihres Wohnungsgebers persönlich bei der Meldebehörde erscheinen.
Sie können sich bei der Anmeldung auch durch eine Person unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Hierzu müssen Sie vorab einen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben und diesen der bevollmächtigten Person zusammen mit dem Personalausweis, dem anerkannten und gültigen Pass sowie der Bestätigung Ihres Wohnungsgebers mitgeben.

Ehegatten, eingetragener Lebenspartner und Familienangehörige unter 18 Jahren mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden; es genügt, wenn einer der Meldepflichtigen die Anmeldung vornimmt.
Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen von ihrem gesetzlichen Vertreter angemeldet werden. Wird die Wohnung eines Personensorgeberechtigten bezogen, genügt es, wenn dieser die Anmeldung vornimmt.

Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden.

Sofern für eine volljährige Person ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.

Wenn Sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen anmelden, handeln Sie ordnungswidrig. In diesem Fall können Sie mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden.

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Mitarbeiter
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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen

Tatsächliches Beziehen der neuen Wohnung (diese Wohnung wird auf Dauer oder zumindest mit einer gewissen Regelmäßigkeit vor allem zum Wohnen oder Schlafen benutzt).

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Verfahrensablauf

Sie müssen sich bei den zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden. Die Anmeldung können Sie persönlich bei der Meldebehörde oder elektronisch über das Internet durchführen:

1. Elektronische Anmeldung

Für die Anmeldung benötigen Sie:

  • Eine BayernID (oder BundID) und ein elektronischer Personalausweis mit PIN.
  • Ein NFC-fähiges Gerät mit installierter AusweisApp (wie Handy, Tablet, Laptop mit Kartenleser).
  • Eine ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung in digitaler Form (Foto) - gilt nur für Mietwohnungen. Bei Eigentum bitte entsprechendes Feld ankreuzen.

Anleitung:

  • 1. Melden Sie sich mit der BayernID oder BundID und Ihrem elektronischen Personalausweis (eID) auf www.wohnungsanmeldung.gov.de an.
  • 2. Geben Sie Ihre neue Adresse ein.
  • 3. Falls weitere Familienmitglieder vom Umzug betroffen sind, können Sie diese für eine gemeinsame Bearbeitung auswählen.
  • 4. Bei Mietwohnungen laden Sie nun die Wohnungsgeberbestätigung hoch.
  • 5. Nach der Prüfung und Freigabe durch das Einwohneramt erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail.
  • 6. Adresse im Ausweis online aktualisieren: Melden Sie sich dafür erneut unter www.wohnungsanmeldung.gov.de an. Aktualisieren Sie den Chip Ihres Personalausweises per NFC mit der neuen Adresse. Und speichern Sie Ihre digitale Meldebescheinigung.
  • 7. Zustellung der Adressaufkleber: Die Adressaufkleber zur Aktualisierung Ihrer Dokumente werden von der Bundesdruckerei direkt an Ihre neue Adresse geschickt.


2. Persönliche Anmeldung

Für die persönliche Anmeldung müssen Sie einen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben und diesen der Meldebehörde zusammen mit dem Personalausweis und/oder dem gültigen Pass sowie der Bestätigung Ihres Wohnungsgebers vorlegen. Sie können sich bei der Anmeldung auch durch eine Person unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (Anmeldeunterlagen und Vollmacht) vertreten lassen.

Die Adresse auf dem Personalausweis und/oder Reisepass wird im Zuge der Anmeldung von der Behörde geändert.

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Erforderliche Unterlagen
  • Es sind insbesondere folgende Unterlagen erforderlich:

    (ID: 17426)

    Persönliche Vorsprache

    • Ausgefüllter und unterschriebener Meldeschein (Meldeschein ist bei der Meldebehörde erhältlich)
    • Personalausweis und/oder Reisepass bzw. Passersatzpapier aller anzumeldenden Personen
    • Ggf. eID-Karte für Unionsbürger
    • Bestätigung des Wohnungsgebers (weiterführende Informationen siehe unter "Verwandte Themen" - "Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage")
      ODER bei elektronischer Bestätigung des Wohnungsgebers gegenüber der Meldebehörde, das entsprechende Zuordnungsmerkmal
    • Für die gemeinsame Anmeldung weiterer Personen bei der persönlichen Vorsprache: ggf. eine (formlose) Vollmacht

    Eine Vollmacht wird nicht benötigt für die gemeinsame Anmeldung von Ehegatten, Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz und/oder Familienangehörigen mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen).

    Elektronische Anmeldung

    • Personalausweis oder eID-Karte mit aktiviertem Online-Ausweis und der zugehörigen persönlichen PIN
    • Geeignetes Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerät
    • Kostenlose Ausweisapp des Bundes für das Smartphone oder den PC
    • Bestätigung des Wohnungsgebers (weiterführende Informationen siehe unter "Verwandte Themen" - "Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage")
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Frist/Dauer

Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen.


Persönliche Anmeldung: sofort

Elektronische Anmeldung: bis zu einer Woche. Die Änderung der Daten auf dem Chip ist nach Erhalt der Meldebestätigung sofort möglich. Die Zusendung des Adress- bzw. Wohnortaufklebers dauert in der Regel dann etwa eine Woche.

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Kosten/Leistung

keine

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Rechtsbehelf
nicht angegeben
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Sonstiges
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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu