Service
Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
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Ordnungsamt
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Leiterin Ordnungsamt
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Ordnungsamt
Die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt erfolgt auf Antrag. Weiterführende Informationen finden Sie in der Marktsatzung.
Verwandte Themen
- Marktsatzung
- § 70 Gewerbeordnung (GewO)
Wochenmarkt mittwochs und samstags am Marktplatz
(Fällt der Mittwoch oder Samstag auf einen Feiertag, entfällt der Wochenmarkt.)
Wochenmarkt | Mai bis September | Oktober bis April |
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jeden Samstag | von 07:00 - 12:30 Uhr | von 07:30 - 12:30 Uhr |
jeden Mittwoch | von 07:00 - 12:30 Uhr | von 07:30 - 12:30 Uhr |