Service
Bauland; Bereitstellung
Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z.B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
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Bauamt-Verwaltung, Bauleitplanung
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Bauamt-Verwaltung; Bauleitplanung
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Bauamt-Verwaltung, Leiterin Bauleitplanung
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Bauamt-Verwaltung, Bauleitplanung
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Bauamt-Verwaltung; Bauleitplanung
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Bauamt-Verwaltung, Bauleitplanung
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Leiter Bauamt-Verwaltung
Verwandte Themen
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Eigene Angelegenheiten