Lebenslage
Urheberrechte
Als Werkschöpfer bzw. Urheber haben Sie das Recht an Ihren individuellen geistigen Werken oder an einem Geschmacksmuster.
Übergeordnete Lebenslage: Patente und Marken
Als Werkschöpfer bzw. Urheber haben Sie das Recht an Ihren individuellen geistigen Werken oder an einem Geschmacksmuster.