Lebenslage
Katastrophenschutz
Unternehmen haben Schutzvorkehrungen zu treffen, um z. B. bei Naturkatastrophen oder Unglücksfällen eine ausreichende Versorgung zu gewährleisten. Beschäftigte und Anwohner können insbesondere durch bauliche Maßnahmen geschützt werden.
Übergeordnete Lebenslage: Gefahrenabwehr und Sicherheit