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Wichtiger Hinweis: Pflanzenüberwuchs zurückschneiden


Jedes Jahr kommt es wieder vor, dass Triebe oder Äste von Hecken oder Bäumen privater Grundstücke auf eine öffentliche Straße oder einen Gehweg hineinreichen. Vielerorts kommt es dabei zu Sichteinschränkungen, welche letztlich für alle Verkehrsteilnehmenden die Verkehrssicherheit gefährden.

Wir bitten Sie deshalb, zu überprüfen, ob Triebe oder Äste von Hecken oder Bäumen auf den Gehweg oder die Straße ragen. Sollte dies der Fall sein, schneiden Sie bitte die entsprechenden Pflanzen bis zur Grundstücksgrenze zurück. Über Geh- und Radwegen muss eine lichte Höhe von 2,5 m und über Straßen eine Höhe von 4,5 m frei sein. Dies gilt auch für die Grundstücksanlieger öffentlicher Straßen außerhalb der bebauten Ortsteile im Gemeindegebiet, einschließlich der Waldbesitzer.

Bitte beachten Sie dabei, dass bei allen Rückschnittmaßnahmen die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes zu beachten sind. Dies dient insbesondere dem Schutz heimischer Tierarten, die auf Gehölze als Lebensraum angewiesen sind. Generell ist ein normaler Heckenrückschnitt (jährlicher Zuwachs) im Ortsbereich zulässig; im Wald gilt das Verbot nicht.

Nähere Information dazu erhalten Sie bei der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Miesbach unter 08025 704-3325.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

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