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Frühlingsfest: Alkohol- und Cannabisverbot | Parkplatz- und Straßeneinschränkungen
- Während des vom 8. bis 13. Mai 2024 stattfindenden Holzkirchner Frühlingsfestes gilt im gesamten Ortsbereich Alkoholverbot.
- Darüber hinaus ist der Konsum von Cannabis verboten.
Das Alkoholverbot gilt bereits seit 2018 und soll für mehr Sicherheit sorgen. Demnach sind das Konsumieren sowie das Mitführen von Alkohol verboten. Bei einem Verstoß wird ein Bußgeld zwischen 5 und 1.000 EUR fällig.
Das Cannabiskonsumverbot gilt auf dem gesamten Festgelände, da es aufgrund des hohen Besucheraufkommens zu einer sehr engen räumlichen Nähe der Besucher zueinander kommt und somit die gesetzlich vorgegebenen Abstände zu Kindern und Jugendlichen nicht eingehalten werden können.
Zudem weist die Marktgemeindeverwaltung darauf hin, dass in der Zeit des Frühlingsfestes der Herdergartenparkplatz nicht zur Verfügung steht. Ausweichmöglichkeiten sind der Parkplatz in der Thanner Straße und der Langzeitparkplatz in der Industriestraße.
Während des Festzuges zum Tag der Vereine, der am Sonntag, 12. Mai, stattfindet, ist die Münchner Straße zwischen 09:30 und 11:45 Uhr gesperrt. An der Badgasse präsentiert das BRK wieder seine historischen Fahrzeuge, deshalb ist diese am 12. Mai zwischen 08:30 und 14:30 Uhr gesperrt.
Markt Holzkirchen - Rathaus
83607 Holzkirchen