News

Information des Ordnungsamtes über Probleme mit Hunden in der Öffentlichkeit


Die nachfolgenden Informationen zur Rechtslage erfolgen aufgrund der permanenten Aktualität solcher Fälle.
 
Problem: Hunde aller Größen bewegen sich mit und ohne Begleitung frei im Ortsbereich.
 
Wir erhalten immer wieder Hinweise von Bürgern über freilaufende Hunde. Besonders von größeren Hunden fühlen sich manche Mitmenschen verständlicherweise bedroht.
Das freie Umherlaufen lassen eines Hundes ohne Begleitung ist grundsätzlich nicht verboten. Jedoch regeln einige Gesetze Besonderes, was praktisch einem Verbot gleichkommt, da die Einhaltung der Vorschriften ohne menschliche Begleitung nicht sichergestellt werden kann. So sind Hunde nach der StVO von der Straße fernzuhalten und im Wald allein frei laufende Hunde können u. U. vom Jäger erschossen werden. Es ist also höchst problematisch, seinen Hund unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Auch sind die haftungsrechtlichen Folgen z.B. bei einem Verkehrsunfall mit einem frei laufenden Hund zu bedenken. In Begleitung seines Herrchens bzw. Frauchens darf der Hund weitgehend frei laufen. Er sollte jedoch immer in Seh- und Rufweite bleiben.
 
Zu beachten ist auch die gemeindliche Grünanlagensatzung. Danach dürfen Hunde in öffentlichen Grünanlagen, wie dem Herdergarten oder Krankenhauspark, nur angeleint mitgeführt werden. Zu sämtlichen Spielplätzen ist der Zutritt mit Hunden ganz verwehrt. Die Satzung ist bewehrt. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von 5,-- € bis 1.000,-- € geahndet werden. Das Mitführverbot von Hunden gilt, mit Ausnahme von Blindenhunden, auch für alle Friedhöfe. Verstöße können  hier ebenso mit einer Geldbuße belegt werden.
 
Auch aus Rücksichtnahme auf andere Menschen und Hundehalter sollte man seinen Hund nicht ohne Begleitung laufen lassen. Das Bitten Anderer seinen Hund anzuleinen oder bei Fuß gehen lassen, sollte gleichfalls selbstverständlich sein.
Es sei darauf hingewiesen, dass die Gemeinde berechtigt ist, für Einzelfälle einschränkende Anordnungen, wie den Leinenzwang, zu treffen.

Problem: Hunde koten auf öffentlichen oder in privaten Flächen.

Hiermit wird jedermann schon einmal unangenehme Bekanntschaft gemacht haben: Hundekot kommt häufig auf Geh- und Spazierwegen, in Parkanlagen, vereinzelt sogar auf Spielplätzen vor.

Verboten ist es, Hunde auf Gehwegen und ganz allgemein an Plätzen, wo besondere Beeinträchtigungen zu erwarten sind, koten zu lassen. Dazu zählen vor allem Flächen, wo sich häufig Menschen bewegen.

Verstöße können mit einer Geldbuße zwischen 20,-- € und 150,-- € geahndet werden.

Doch nicht überall, wo es (noch) nicht verboten ist, sollte man den Kot einfach liegen lassen. Gerade innerörtlich ist es heutzutage ein Gebot der Rücksicht und des Anstandes, den Kot seines Hundes selbst zu entsorgen.

Problem: Kuh- und Pferdeweiden, landwirtschaftliche Nutzflächen

Ein nunmehr schon Jahre bekanntes Problem ist Hundekot in Kuh- oder Pferdeweiden. Gerade Weiden neben beliebten Hundespazierwegen sind dann stark mit Hundekot belastet. Beim Abweiden, oder wenn das Gras geschnitten und eingefahren wird, verzehren Kühe Bruchteile des Hundekots. In der Folge kann es zu schweren gesundheitlichen Problemen kommen. Vor allem die Neospora caninum genannte Krankheit stellt für die Landwirte eine Gefahr dar. Bei dieser Krankheit besteht das hohe Risiko von Fehl- oder Totgeburten bei den Kühen. Einmal infiziert, besteht das Risiko ein Leben lang. Außerdem wirkt sich verunreinigtes Futter auf die Qualität der Milch aus. Bei groben Verunreinigungen müssen die Landwirte das Gras sogar als Sondermüll entsorgen, sodass den betroffenen Landwirten noch zusätzliche Kosten für die Entsorgung entstehen.

Wenn irgend möglich, sollte deshalb das Koten in Weideflächen vermieden werden. Im Übrigen muss darauf hingewiesen werden, dass das allgemeine Betretungsrecht der freien Natur bei landwirtschaftlichen Nutzflächen während der Vegetationsperiode zwischen Saat und Ernte und bei Grünland in der Zeit des Graswuchses nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz nicht gilt.

Geben Sie Ihrem Hund keine Gelegenheit, dort sein Geschäft zu verrichten. Und falls dies doch einmal passiert, beseitigen Sie den Hundekot stets umgehend. Die Gemeinde hat an vielen Plätzen Hundekottütenspender zusammen mit Abfalleimern aufgestellt. Die Hundehalter werden gebeten, von diesem Angebot auch regen Gebrauch zu machen. Letztlich sind die gebrauchten Hundekottüten dann aber auch im nächsten Mülleimer zu entsorgen und nicht, wie gelegentlich zu beobachten, einfach am Wegrand, oder schlimmer, in der Wiese abzulegen. Auch ist es kein guter Stil, die Hundekottüten in der nächsten privaten Mülltonne zu entsorgen.

Zusammenfassend sei gesagt, dass es unser aller Bestreben sein sollte, ein gutes, auf Rücksicht basierendes Verhältnis zwischen Hunde- und Nichthundebesitzern anzustreben. Nur so kann ein hohes Maß an Akzeptanz für Hunde in unserer Gesellschaft erreicht und erhalten werden.

^
Redakteur / Urheber
Ordnungsamt, Markt Holzkirchen

Markt Holzkirchen - Rathaus

Marktplatz 2
83607 Holzkirchen
Telefon: