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Einführung von Grundsätzen zur sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN-Grundsätze) für den Markt Holzkirchen
Aufgrund der Nähe zur Landeshauptstadt München herrscht in Holzkirchen eine große Nachfrage nach Wohnraum. Es ist Aufgabe der Kommune, ausreichend Wohnraum für untere und mittlere Einkommensschichten zu schaffen, insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Grundstücks- und Mietpreise in unserer Region. Mithilfe von Bauleitplänen versucht der Markt Holzkirchen, eine ausgewogene städtebauliche Entwicklung der Gemeinde zu steuern. Flankierend hierzu kann über städtebauliche Verträge nach § 11BauGB gesichert werden, dass bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird.
Dem Grundsatz der Gleichbehandlung folgend, stellt der Markt Holzkirchen nun SoBoN-Grundsätze auf, die einheitliche Kriterien für die Wohnbaulandentwicklung vorgeben. Hierüber hat der Marktgemeinderat am 14.12.2023 einen Grundsatzbeschluss gefasst. Die Regelungen gelten im gesamten Gemeindegebiet und finden Anwendung bei Neuausweisung von Baugebieten im Außenbereich und bei Nachverdichtungen im Innenbereich, soweit eine wesentliche Baurechtserhöhung stattfindet. Konkret werden die SoBoN-Grundsätze erst dann angewendet, wenn durch Bauleitplanung eine Geschossfläche von mehr als 500 m² für Wohnraum entsteht oder im Falle einer Nachverdichtung das bestehende Baurecht um mindestens 500 m² Geschossfläche für Wohnen erhöht wird.
Das Prinzip der sozialgerechten Bodennutzung basiert im Wesentlichen auf der Beteiligung der planungsbegünstigten Grundeigentümer/Investoren an den Kosten und Lasten, die durch eine kommunale Bauleitplanung ausgelöst werden (u.a. technische und soziale Infrastruktur) sowie auf der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für die Bevölkerung.
Die SoBoN-Grundsätze für Holzkirchen können hier oder im Rathaus während der allgemeinen Geschäftszeiten eingesehen werden. Bei Fragen steht das Marktbauamt, Abt. Ortsplanung, gerne zur Verfügung: Tel.: 08024 642-1434; E-Mail: bauleitplanung@holzkirchen.de
Markt Holzkirchen - Rathaus
83607 Holzkirchen