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Regierung von Oberbayern: Ausschreibung des Integrationspreises 2022
- Die Regierung von Oberbayern schreibt den 14. Integrationspreis für Oberbayern aus.
- Der Preis ist mit 6.000,00 Euro dotiert; er kann auch auf mehrere Preisträger aufgeteilt werden.
- Bewerbungsschluss: Donnerstag, der 30. Juni 2022
Mit dem Integrationspreis sollen oberbayerische Initiativen ausgezeichnet werden, die Integration erfolgreich und nachhaltig vorleben und sich in den
Bereichen Wirtschaft, Kultur, Bildung, Sport,
Soziales, Gesundheit und Demografie
für ein interkulturelles Miteinander einsetzen, insbesondere auch in interkommunaler Zusammenarbeit. Dabei ist an beispielhafte Projekte gedacht, die die Integration von Zuwanderern in der Gesellschaft fördern und ein aktives Miteinander von Menschen mit
und ohne Migrationshintergrund schaffen.
Verbände, Vereine, Vereinigungen, juristische Personen, Selbsthilfeeinrichtungen und natürliche Personen können sich selbst bewerben oder von Dritten vorgeschlagen werden. Das Preisgeld ist zweckgebunden für die Förderung der prämierten Projekte oder deren Fortentwicklung einzusetzen. Projekte aus den genannten Bereichen sollen ihre Existenzfähigkeit bereits seit mindestens einem Jahr dauerhaft nachgewiesen haben.
Bewerbungen können Sie erstmals über das Online-Verfahren auf unserer Webseite einreichen: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/88230/88231/leistung/leistung_5
1383/index.html
Bei technischen Problemen und zu weiteren Informationen wenden Sie sich bitte an die E-Mail-Adresse: projektmanagement@reg-ob.bayern.de
Hier können Sie auch Formulare erhalten.
Die Preisträger werden von einer Jury unter Vorsitz von Frau Regierungsvizepräsidentin Sabine Kahle-Sander ausgewählt. Der Jury gehören an:
- die Bereichsleiterin Sicherheit, Kommunales und Soziales oder Vertreter
- die Bereichsleiterin Asyl, Zentrale Ausländerbehörde oder Vertreter
- die Bereichsleiterin Schulen oder Vertreter
- die Bereichsleiterin Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr oder Vertreter
- die Projektstelle S1 der Regierung von Oberbayern sowie
- ein Vertreter/eine Vertreterin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
Die Jury kann ggf. eine Ergänzung der Projektunterlagen verlangen und die eingereichten Projekte durch eine Vor-Ort-Evaluierung bewerten.
Mangelhaft ausgefüllte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Entscheidungen über die Nichtprämierung werden nicht begründet.
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Ihre Angaben werden nur im Rahmen des Integrationspreises der Regierung von Oberbayern verwendet und damit in Zusammenhang stehenden Zwecken und nicht an Dritte weitergegeben. Nähere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung:
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/meta/datenschutz/index.html
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