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Öffentliche Versteigerung der Fundgegenstände
Vollzug der Verordnung über die Zuständigkeiten und das Verfahren der Fundbehörden und des Bürgerlichen Gesetzbuches (FundV und BGB)
- Der Markt Holzkirchen ist im Besitz mehrerer Fundräder, Tretroller und Fahrradhelme.
- Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten (§ 8 FundV i.V.m. § 980 Abs. 1 BGB) ist abgelaufen.
Die Fundgegenstände werden nach § 979 ff BGB versteigert, wenn die Eigentümer dieser Fundgegenstände ihre Eigentumsrechte nicht innerhalb einer Frist von 6 Wochen anmelden.
Erfolgt keine Geltendmachung von Eigentumsrechten, verwirkt der Eigentümer das Recht, auf Erhalt des Fundgegenstandes. (§ 976 Abs. 2 i.V.m. § 980 Abs. 2 BGB) Nach § 977 BGB Bereicherungsanspruch hat der Eigentümer jedoch drei Jahre Anspruch auf den Versteigerungswert.
Die Frist zur Geltendmachung von Eigentumsrechten endet am 22.06.2022
Versteigerungstermin:
Datum: | Donnerstag, den 23.06.2022 |
Ort: | Am Ladehof 2, 83607 Holzkirchen (ggü. Frischeküche) |
Versteigerungsbeginn: | 16:00 Uhr |
Besichtigung der Fundgegenstände: | 15:45 Uhr |
Hinweise:
- Bitte die geltenden Corona-Schutzmaßnahmen beachten!
- Die Zahlung muss nach erfolgtem Zuschlag in Bar vorgenommen werden.
- Für den Zustand der Fundgegenstände wird keine Haftung übernommen.
Christoph Schmid
1. Bürgermeister
Markt Holzkirchen - Rathaus
Marktplatz 2
83607 Holzkirchen
83607 Holzkirchen
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