News

Besuch öffentlicher Sitzungen und Bürgersprechstunden ab Dezember 2021 nur noch mit 3-G-Nachweis


  • Ab Dezember 2021 muss jede Bürgerin und jeder Bürger, der an einer öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderats, eines Ausschusses oder der Bürgersprechstunde teilnehmen möchte, einen 3-G-Nachweis vorlegen.
  • Das bedeutet, die Person ist entweder geimpft, genesen oder kann ein aktuelles, negatives Schnelltestergebnis (Schnelltest nicht älter als 24h, PCR-Test nicht älter als 48h) vorlegen.
  • Ein Zutritt mit einem selbstdurchgeführten Schnelltestergebnis ist leider nicht möglich. Der Test muss bei einer offiziellen Teststation durchgeführt worden sein.

Am 07.12.2021 findet die erste Marktgemeinderatssitzung statt, bei der die 3-G-Regel greift. Der Impf-, Genesenen- oder Testnachweis kann sowohl digital als auch in Papierform über den QR-Code erfolgen und muss gemeinsam mit einem Ausweisdokument zur Identifikation vor der Sitzung vorgezeigt werden. Die Verwaltung überprüft den QR-Code per CovPass-App sowie die Personalien mit Hilfe des Ausweisdokumentes.

Es ist zu beachten, dass nur Schnelltests einer offiziellen Teststation anerkannt sind. Der Testnachweis inklusive QR-Code muss vor Sitzungsbeginn vorgezeigt werden.

Das bisher angewendete Hygienekonzept für den Ratssaal gilt weiterhin. So muss während der gesamten Sitzung FFP2-Maske getragen werden. Die Sitzplatzanzahl ist auf insgesamt zehn Besucherplätze begrenzt – sechs im Ratssaal und vier auf der Empore.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation!

^
Redakteur / Urheber

Markt Holzkirchen - Rathaus

Marktplatz 2
83607 Holzkirchen
Telefon: