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Neuerlass der Satzung zur Regelung der Zulässigkeit und Gestaltung von Stellplätzen, Garagen und Fahrradabstellplätzen
Der Marktgemeinderat hat am 10.11.2020 den Neuerlass einer Satzung zur Regelung der Zulässigkeit und Gestaltung von Stellplätzen, Garagen und Fahrradabstellplätzen beschlossen.
Die Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Sie liegt im Rathaus während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht auf.
Amtliche Bekanntmachung
Begründung zur Stellplatzsatzung
Weitere Unterlagen zur Bekanntmachung finden Sie hier.
Markt Holzkirchen - Rathaus
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83607 Holzkirchen
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