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Coronavirus: Förderungs- und Hilfsprogramme des Marktes Holzkirchen und des Bundes
05.04.2020
Die Coronavirus-Epidemie hat schwerwiegende Folgen für die Menschen weltweit und in Deutschland. Auch auf die deutsche Wirtschaft hat die Coronakrise Auswirkungen.
Das Bundesministerium der Finanzen hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQs, frequently asked questions) ausgearbeitet, die den von der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen einen Überblick über die steuerlichen Erleichterungen geben sollen. Die Ausführungen gelten als allgemeine Hinweise im Umgang mit den sich insoweit aufdrängenden Fragestellungen und werden regelmäßig aktualisiert.
Die Fragen und Antworten können hier abgerufen werden.
Untenstehend finden Sie zudem eine Auflistung von Formularen und Anträgen für Privatpersonen und Unternehmen, die von den Auswirkungen der Coronakrise betroffen sind:
(ohne Anspruch auf Vollständigkeit, die Liste wird kontinuierlich erweitert)- Unter dem folgenden Link finden Sie die vollständigen Aussagen des Bundesministeriums der Finanzen hinsichtlich des Hilfspaketes des Bundes.
- Das entsprechende Formular für die Finanzämter finden Sie hier zum Download auf den Seiten des Finanzamtes Miesbach oder hier direkt zum PDF-Download.
- Unter dem folgenden Link finden Sie den Antrag auf Zahlungsfristverlängerung oder Stundung der Gewerbesteuer beim Markt Holzkirchen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus.
- Unter dem folgenden Link finden Sie ein Antragsformular zur Zahlungsfristverlängerung oder Ratenzahlungsvereinbarung von privatrechtlichen Forderungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus.
- Hier finden Sie ein weiteres Formular, mit dem eine zinslose Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt werden kann.
Das Formular wurde von unseren Mitarbeitern nach bestem Wissen und Gewissen aufgesetzt. Es kann allerdings nicht garantiert werden, dass es von der Krankenkasse angenommen wird. - Alle von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen können sich die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen.
Der Antrag muss ist formlos und unter Bezug auf die Notlage durch die Corona-Krise und den § 76 SGB IV direkt bei der jeweils zuständigen Krankenkasse, welche ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt, gestellt werden. So können sich Unternehmen die Beiträge stunden lassen.
Ein Antrag für den April 2020 ist dann erneut separat einzureichen.
Einen Musterantrag für die Krankenkassen finden Sie hier.
Hierzu finden Sie die entsprechende Pressemitteilung des GKV.
- Eine Stundung der Lohnsteuer ist derzeit nicht vorgesehen. Hintergrund ist, dass der Arbeitgeber zwar die Lohnsteuer für den Arbeitnehmer abführt, er dies aber nur im Namen und im Auftrag für den Arbeitnehmer tätigt. Und dieser ist in der Regel nicht stundungsbedürftig.
Markt Holzkirchen - Rathaus
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83607 Holzkirchen
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