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Hinweise zur Nutzung der Wahlplakattafeln anlässlich der Bundestagswahl am 23.02.2025
03.01.2025
- Die Vorgaben zur Belegung der Wahlplakattafeln an den Standorten mit einer oder zwei Wahlplakattafeln ergibt sich aus dem Belegungsmuster: Belegungsvorgaben der Wahltafeln
- Der Standort Rosenheimer Straße stellt eine Besonderheit dar. Dort sind beide Seiten einsehbar. Hier ist jede Seite wie ein Standort zu behandeln.
- Plakatiert werden darf frühestens ab Samstag, 11.01.2025, 12:00 Uhr.
- Nachplakatieren: Ab Samstag, 18.01.2025. 12:00 Uhr darf mit einem Plakat nachplakatiert werden, wenn noch Plätze frei sind. Hier gilt das Prinzip, wer zuerst kommt, plakatiert zuerst.
- Die Plakate müssen das Format DIN A 1 haben.
- Auf die Wahlplakattafeln dürfen nur Wahlplakate der Parteien oder deren Kandidaten geklebt werden. Plakate zu Wahlveranstaltungen dürfen nicht plakatiert werden.
- Zum Plakatieren ist ausschließlich Kleister zu verwenden. Tackern und schrauben ist untersagt! Die Verwendung von Hohlkammerplakaten ist somit nicht möglich.
- Die Wahlplakate sollen aus Papier und ohne Kunststoffbeschichtung sein, da sie sonst schlecht halten.
- Falsch positionierte Plakate dürfen, nach Dokumentierung mittels Digitalfoto, mit dem Plakat der vorgesehenen bzw. überklebten Partei überklebt werden.Die Vorgänge sind samt Bildnachweis und Ortsangabe beim Ordnungsamt per E-Mail (ordnungsamt@holzkirchen.de) vorzulegen.
- Es wird empfohlen das eigene Plakatieren je Standort bildlich zu dokumentieren.
- Hinweis: Auch Wahlplakate müssen ein Impressum im Sinne des Pressegesetzes beinhalten.
Wir bitten dringend die Regeln einzuhalten, da wir gehalten sind Verstöße ordnungsrechtlich zu ahnden.
Nr. | Standort | Anzahl der Tafeln |
---|---|---|
01. | Marktplatz | 2 |
02. | Miesbacher Straße - bei Aral Parkplatz | 1 |
03. | Tegernseer Straße (REWE) | 1 |
04. | Marschall | 2 |
05. | Tölzer Straße - Ecke Guffertstraße | 1 |
06. | Roggersdorfer Straße - Kinderspielplatz | 2 |
07. | Haidstraße - Roggersdorfe Straße, hinter Tor Fußballplatz | 2 |
08. | Roggersdorf- Stadel | 2 |
09. | Münchner Straße, Kreisverkehr Fahrtrichtung ortseinwärts | 1 |
10. | Bahnhofplatz – gegenüber Taxistand | 2 |
11. | Erlkamer Straße - Kinderspielplatz | 2 |
12. | Carl-Weinberger-Straße - Enzianstraße | 2 |
13. | Rosenheimer Straße – Wertstoffinsel | 2 |
14. | Rosenheimer Straße – Erich-Kästner-Straße | 2 |
15. | Industriestraße – Langzeitparkplatz | 2 |
16. | Gewerbering – bei Ratschiller | 1 |
17. | Fellach - Kurve Kirche | 1 |
18. | Föching - Parkplatz Kindergarten | 2 |
19. | Alterlkam - Ortstafel | 2 |
20. | Hartpenning - Schule | 2 |
21. | Kleinhartpenning - Schreinerwirt | 2 |
Markt Holzkirchen - Rathaus
Marktplatz 2
83607 Holzkirchen
83607 Holzkirchen
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