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Hinweise zur Nutzung der Wahlplakattafeln anlässlich der Bundestagswahl am 23.02.2025


  • Die Vorgaben zur Belegung der Wahlplakattafeln an den Standorten mit einer oder zwei Wahlplakattafeln ergibt sich aus dem Belegungsmuster: Belegungsvorgaben der Wahltafeln
  • Der Standort Rosenheimer Straße stellt eine Besonderheit dar. Dort sind beide Seiten einsehbar. Hier ist jede Seite wie ein Standort zu behandeln.
  • Plakatiert werden darf frühestens ab Samstag, 11.01.2025, 12:00 Uhr.
  • Nachplakatieren: Ab Samstag, 18.01.2025. 12:00 Uhr darf mit einem Plakat nachplakatiert werden, wenn noch Plätze frei sind. Hier gilt das Prinzip, wer zuerst kommt, plakatiert zuerst.
  • Die Plakate müssen das Format DIN A 1 haben.
  • Auf die Wahlplakattafeln dürfen nur Wahlplakate der Parteien oder deren Kandidaten geklebt werden. Plakate zu Wahlveranstaltungen dürfen nicht plakatiert werden.
  • Zum Plakatieren ist ausschließlich Kleister zu verwenden. Tackern und schrauben ist untersagt! Die Verwendung von Hohlkammerplakaten ist somit nicht möglich.
  • Die Wahlplakate sollen aus Papier und ohne Kunststoffbeschichtung sein, da sie sonst schlecht halten.
  • Falsch positionierte Plakate dürfen, nach Dokumentierung mittels Digitalfoto, mit dem Plakat der vorgesehenen bzw. überklebten Partei überklebt werden.Die Vorgänge sind samt Bildnachweis und Ortsangabe beim Ordnungsamt per E-Mail (ordnungsamt@holzkirchen.de) vorzulegen.
  • Es wird empfohlen das eigene Plakatieren je Standort bildlich zu dokumentieren.
  • Hinweis: Auch Wahlplakate müssen ein Impressum im Sinne des Pressegesetzes beinhalten.

Wir bitten dringend die Regeln einzuhalten, da wir gehalten sind Verstöße ordnungsrechtlich zu ahnden.

Nr. Standort Anzahl der Tafeln
01. Marktplatz 2
02. Miesbacher Straße - bei Aral Parkplatz 1
03. Tegernseer Straße (REWE) 1
04. Marschall 2
05. Tölzer Straße - Ecke Guffertstraße 1
06. Roggersdorfer Straße - Kinderspielplatz 2
07. Haidstraße - Roggersdorfe Straße, hinter Tor Fußballplatz 2
08. Roggersdorf- Stadel 2
09. Münchner Straße, Kreisverkehr Fahrtrichtung ortseinwärts 1
10. Bahnhofplatz – gegenüber Taxistand 2
11. Erlkamer Straße - Kinderspielplatz 2
12. Carl-Weinberger-Straße - Enzianstraße 2
13. Rosenheimer Straße – Wertstoffinsel 2
14. Rosenheimer Straße – Erich-Kästner-Straße 2
15. Industriestraße – Langzeitparkplatz 2
16. Gewerbering – bei Ratschiller 1
17. Fellach - Kurve Kirche 1
18. Föching - Parkplatz Kindergarten 2
19. Alterlkam - Ortstafel 2
20. Hartpenning - Schule 2
21. Kleinhartpenning - Schreinerwirt 2

Markt Holzkirchen - Rathaus

Marktplatz 2
83607 Holzkirchen
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