Service

Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes

Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.

Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.

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Mitarbeiter
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Verfahrensablauf
Die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt erfolgt auf Antrag. Weiterführende Informationen finden Sie in der Marktsatzung.
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Sonstiges
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Rechtsgrundlage
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Weitere Hinweise

Wochenmarkt mittwochs und samstags am Marktplatz



(Fällt der Mittwoch oder Samstag auf einen Feiertag, entfällt der Wochenmarkt.)

Wochenmarkt Mai bis September Oktober bis April
jeden Samstag von 07:00 - 12:30 Uhr von 07:30 - 12:30 Uhr
jeden Mittwoch von 07:00 - 12:30 Uhr von 07:30 - 12:30 Uhr
 Wochenmarkt mittwochs und samstags am Marktplatz






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Zugehörigkeit zu