Seniorenticket - Freikarte für den RVO ab dem 65. Lebensjahr
Besorgungsfahrten, Arztbesuche oder Freizeit aktiv gestalten – wer am Leben teilhaben möchte, ist auf Mobilität angewiesen. Mal eben mit dem Auto zum Arzt oder zu Fuß zum Bäcker ist für ältere Menschen nicht immer so einfach möglich und sie sind in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Das Seniorenticket verbessert nicht nur die Möglichkeit der sozialen Teilhabe, sondern ersetzt vielleicht auch die ein oder andere Fahrt mit einem privaten Pkw.
Alle Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in Holzkirchen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben.
Das Antragsformular erhalten Sie im Rathaus beim Bürgerservice oder können es hier herunterladen. Mit dem ausgefüllten Formular und einem amtlichen Lichtbildausweis kann die Seniorenkarte anschließend beim Bürgerservice abgeholt werden. Für die Antragsstellung entstehen keine Kosten. Es werden keine Anträge oder Karten per Post versandt.
Die Seniorenkarte gilt innerhalb des Tarifgebiets Oberland, welches die Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Weilheim-Schongau sowie Garmisch-Partenkirchen umfasst. Zusätzlich können Sie die Seniorenkarte für Fahrten in unserer Ortsbuslinie 1 verwenden.
In den Bussen in und nach Rosenheim und München gelten die Karten somit leider nicht, da Rosenheim zu einer anderen Niederlassung gehört und München zum MVV.
Mit Beitritt des Landkreises Miesbach sowie der Marktgemeinde Holzkirchen zum Tarifverbund MVV am 10.12.2023 verlieren die Seniorenkarten ihre Gültigkeit auf allen RVO-Linien. Das bedeutet, Seniorinnen und Senioren können die Seniorenkarte bis einschließlich 09.12.2023 für kostenlose Fahrten nutzen.
In den Bussen in und nach Rosenheim und München gelten die Karten somit leider nicht, da Rosenheim zu einer anderen Niederlassung gehört und München zum MVV.
Mit Beitritt des Landkreises Miesbach sowie der Marktgemeinde Holzkirchen zum Tarifverbund MVV am 10.12.2023 verlieren die Seniorenkarten ihre Gültigkeit auf allen RVO-Linien. Das bedeutet, Seniorinnen und Senioren können die Seniorenkarte bis einschließlich 09.12.2023 für kostenlose Fahrten nutzen.
Bei Verlust der Seniorenkarte wird Ihnen eine Ersatzkarte ausgestellt. Im Zuge dessen verliert die verlorene Karte ihre Gültigkeit und kann nicht wiedereingesetzt werden. Wenden Sie sich hierfür an den Bürgerservice im Rathaus.
Standortförderung
Telefon:
08024 642-1020 oder -1021, -1022
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Leiterin Standortförderung
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Standortförderung, Mobilitätsmanagerin
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Standortförderung
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Leiterin Standortförderung